Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, zur Kenntnis gelangte geschäftliche Inhalte mit der angemessenen Vertraulichkeit zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ablauf des Vertrages für die Dauer von 2 Jahren.
- Auftraggeber (AG) verpflichtet sich, die notwendigen Voraussetzungen für die vereinbarten Leistungen zu schaffen.
- AN erledigt die vereinbarten Leistungen sachgerecht und nach dem Stand der Technik sowie behördlicher und gesetzlicher Vorschriften, soweit diese anwendbar sind.
- Der Honorar-Tagessatz richtet sich nach Komplexität und Schwierigkeitsgrad der Aufgabe. Berechnungsgrundlage ist ein 8-Stunden-Arbeitstag. Reisekosten zum Unternehmenssitz des AGs sind im Tagessatz enthalten. Die Rechnungslegung erfolgt nach Leistungserbringung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
- Schadensersatzansprüche unter den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind beschränkt auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und durch Versicherungen abgedeckt.
- Es gelten nur die vereinbarten Bedingungen und Aufgaben. Jegliche zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.